Yoga + Krankenkasse
Ich freue mich seit Juli 2015 wieder den Anforderungen der Krankenkasse zu entsprechen:
…“Voraussetzung gemäß der neuen Regelung ist, dass generell ein staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss vorliegt. Dieser kann als Grundqualifikation für die fernöstlichen Verfahren anerkannt werden, wenn zusätzlich 200 Stunden Kursleitererfahrung im entsprechenden Verfahren (Hatha Yoga, Tai Chi oder Qigong) nachgewiesen werden“ …
Ein Antrag bei der Zentralen Prüfstelle ist in Bearbeitung:
ZENTRALE PRÜFSTELLE PRÄVENTION
Kursleitererfahrung fernöstliche Verfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
der aktuelle Leitfaden Prävention (Fassung vom 10. Dezember 2014) sieht vor, dass für die fernöstlichen Verfahren Hatha Yoga, Tai Chi und Qigong nun auch Studien- und Berufsabschlüsse zur Anerkennung kommen, die nicht dem Gesundheits- und Sozialbereich angehören. Bisher war diese Anerkennung nicht möglich, sondern auf Abschlüsse im Gesundheits- und Sozialbereich beschränkt.
Voraussetzung gemäß der neuen Regelung ist, dass generell ein staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss vorliegt. Dieser kann als Grundqualifikation für die fernöstlichen Verfahren anerkannt werden, wenn zusätzlich 200 Stunden Kursleitererfahrung im entsprechenden Verfahren (Hatha Yoga, Tai Chi oder Qigong) nachgewiesen werden (vgl. Leitfaden Prävention 2014, S. 65, Fußnote 122).
Die Regelung tritt ab 15. Juli 2015 in der Zentralen Prüfstelle Prävention in Kraft. Ab diesem Stichtag werden Nachweise zur Kursleitererfahrung bei der Kursprüfung für die fernöstlichen Verfahren berücksichtigt.
Wie Sie diesen Nachweis erbringen können und welche Dokumente dafür in der Prüfstelle einzureichen sind, wird im Folgenden erläutert.
Für den Nachweis eines staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses reichen Sie Ihre Abschlussurkunde ein. Auf der Urkunde muss die erlangte Berufsbezeichnung oder der verliehene akademische Grad im jeweiligen Fachgebiet ersichtlich sein.
Für den Nachweis der 200 Zeitstunden Kursleitererfahrung in dem jeweiligen Verfahren der fernöstlichen Entspannungsmethoden steht Ihnen ab 15. Juli 2015 auf der Internetseite der Zentralen Prüfstelle Prävention (www. zentrale-pruefstelle-praevention.de) unter den Nutzerhilfen nach dem Login ein Formblatt zur Verfügung. Dieses ist wie folgt auszufüllen:
- Kursinformation: Führen Sie Ihre Kursleitererfahrung anhand der von Ihnen durchgeführten Kurse unter Angabe des Titels, Anfangs- und Enddatum des Kurses, des Umfangs in Minuten, der Zielsetzung und Inhalte sowie des Veranstaltungsorts tabellarisch auf. Bitte beachten Sie, dass nur die Kursleitererfahrung anerkannt wird, die nach Abschluss der Ausbildung erfolgte.
- Selbsterklärung: Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die getätigten Angaben wahrheitsgemäß und sachgerecht sind. Für die Zertifizierung ist die unterschriebene Selbsterklärung in Form einer Unterschrift ein verpflichtender Bestandteil.
- Externe Nachweise: Es sind Nachweise, beispielsweise von einer Organisation oder dem Arbeitgeber, einzureichen, die die angegebenen Zeitstunden bestätigen. Die Zentrale Prüfstelle Prävention behält sich grundsätzlich eine Nachforderung von weiteren Angaben und/oder Unterlagen vor.
Die Unterlagen sind als ein Dokument im Rahmen der Kursprüfung in die Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention in dem ,,Datenfeld" der Grundqualifikation hochzuladen. Eine Funktion für die Zusammenführung einzelner Dokumente ist in der Datenbank vorhanden.
Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, eine Ausbildung in einem Gesundheits- oder Sozialberuf einzureichen. In diesem Fall ist der Nachweis der Kursleitererfahrung nicht notwendig. Es gelten die bisherigen Prüfkriterien.
Die Vorgaben bezüglich der Zusatzqualifikation, Stundenbilder und Teilnehmerunterlagen bleiben von der oben genannten Regelung unberührt (vgl. Leitfaden Prävention 2014). Die Dokumente sind zusätzlich zur Grundqualifikation und der Kursleitererfahrung einzureichen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Geänderte Hotline Zeiten!
Montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr unter 0201/ 5 65 82 90. Oder Sie teilen uns Ihr Anliegen schriftlich über das Kontaktformular auf unserer Homepage mit. Wenn möglich, geben Sie bitte die Kurs-ID des Angebots an, auf das sich Ihre Anfrage bezieht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Zentrale Prüfstelle Prävention
Zentrale Prüfstelle Prävention
Rellinghauser Str. 93, 45128 Essen
Info-Hotline: 0201/5 65 82 90
Mo.-Do. 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Zentrale Prüfstelle Prävention - beauftragt durch die Krankenkassen der Kooperationsgemeinschaft zur kassenartenübergreifenden Prüfung von Präventionsangeboten nach § 20 Abs. 1 SGB V Rellinghauser Str. 93 45128 Essen www.zentrale-pruefstelle-praevention.de
Betrieben durch die Team Gesundheit GmbH, Amtsgericht Essen: HRB 12549, Geschäftsführer Dr. Carsten Stephan
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